Gehlenberg
Mit Kopfschütteln und Unverständnis für die getroffene Entscheidung des Kreistages, den Antrag auf eine Förderung des Sägereimuseums beim Kulturzentrum in Gehlenberg abzulehnen, reagierten die Zuhörer aus Gehlenberg (…). Ihnen war zu Beginn der Sitzung Gelegenheit geboten worden, Fragen zu der bereits bekannten ablehnenden Bewertung des zuständigen Ausschusses zu stellen. Es ging dabei insbesondere um die Begründung, dass dem Sägereimuseum das Alleinstellungsmerkmal fehle. Diese Vorgabe hatte der Kreistag als Förderrichtlinie festgelegt (…). Wer dann bei der Begründung durch die Sprecher der CDU eine Antwort auf diese Fragen erhoffte, sah sich bitter enttäuscht. Von Herrn Götting und weiteren Sprechern der Partei wurde das Gehlenberger Projekt in den höchsten Tönen gelobt, von Herzblut und großem Engagement war die Rede, von einem auch für den Tourismus interessanten Anlaufpunkt und beachtenswertem Kulturzentrum wurde gesprochen, eine Antwort auf die gestellte Frage nach dem Fehlen von Kriterien als Alleinstellungsmerkmal blieb aber aus. Man stellte lediglich fest, dass es das es das nicht gäbe. Basta! Auch die Aufforderung an die Mitglieder des Kreistages, selbst verfasste Richtlinien nicht nur festzulegen, sondern diese dann auch auf alle infrage kommenden Projekte anzuwenden, blieb unberücksichtigt. Insofern sind sie dann eigentlich überflüssig. Oder wird hier vielleicht in unterschiedlichen Kategorien gedacht und gehandelt. Wo ist der Unterschied zwischen den geförderten und abgelehnten Projekten? Was macht ein Kinotechnisches Museum förderungswürdiger als ein Sägereimuseum? Die Sprecher der anderen Fraktionen im Kreistag konnten den Einlassungen der CDU-Kollegen auch nicht folgen, sprachen sich in aller Deutlichkeit für eine Förderung aus, beließen es aber nicht bei Lob und Anerkennung, sondern stimmten auch entsprechend ab. Das Verhalten der CDU-Fraktion erinnert allerdings sehr an den bekannten Janus-Kopf, der zwei Gesichter hat. Schöne Worte sind da zu wenig, es fehlt die tatsächliche Anerkennung.